Wir heißen Sie herzlich willkommen auf den Seiten der „Ambulante Hilfen zur Erziehung“ in Halle/Saale.

Auf dieser Seite können Sie sich über unsere pädagogische Arbeit und über unsere Angebote informieren.

Falls Sie Kontakt zu uns aufnehmen möchten, entnehmen Sie bitte die Anschrift und die Email-Adresse in der Rubrik “Kontakt”.

Leistungen

Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist der § 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) in Verbindung mit dem § 36 SGB VIII (Mitwirkung, Hilfeplan).

Um eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, Kontakt zum zuständigen Jugendamt aufzunehmen und einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung zu stellen.
Unsere Arbeit ist an keinen festen Standort gebunden. Sie findet sowohl im Haushalt der Familie, des Kindes / Jungendlichen bzw. jungen Erwachsenen, als auch in unseren Räumlichkeiten und im Sozialraum statt.

 

Wir leisten folgende ambulante Hilfen:

Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)

Im Fokus bei dieser Hilfeform steht das Kind / der Jugendliche als Einzelperson in Verbindung mit seinem Familiensystem und seinem sozialen Umfeld.

Ziele sind u.a.:

  • Sicherung des Verbleibs des Kindes / Jugendlichen in dessen Familie
  • Förderung der Entwicklung des Kindes / Jugendlichen
  • Aufarbeitung vorhandener Konflikte und Probleme
  • Aufzeigen alternativer Konfliktlösungsstrategien
  • Aufbau und Stärkung der Persönlichkeitskompetenz sowie der sozial-emotionalen Kompetenzen
  • Aufbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Diese Hilfeform bietet Unterstützung für Familien mit unterschiedlichen erzieherischen Bedarfen, mit Erziehung- und/oder Beziehungsproblemen und/oder mit niedrigem Selbsthilfepotential.

Ziele sind u.a.:

  • Sicherung des Verbleibs von Kindern und Jugendlichen in deren familiären Bezugssystemen
  • Sicherung und Festigung der Grundversorgung
  • Stärkung der Persönlichkeitskompetenz jedes Einzelnen in der Familie
  • Stärkung und Ausbau der vorhandenen Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten
  • Erlernen und Aktivieren von alternativen Handlungsstrategien
  • Nutzen und Stabilisieren vorhandener Ressourcen, um eine selbständige Lebensbewältigung zu gewährleisten
  • Förderung der Integration in das Gemeinwesen

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)

Zielgruppe dieses Unterstützungsangebotes sind Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten und/oder erheblichen Gefährdungspotential und sozial benachteiligte Jugendliche, welche kaum eine Integrationsmöglichkeit haben. Das Familiensystem gilt als Kooperationspartner, die Arbeit mit ihm spielt aber eher eine untergeordnete Rolle.

Ziele sind u.a.:

  • Hinführung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung
  • altersgerechte Stützung, Förderung und Begleitung der Autonomiebestrebungen des Jugendlichen
  • Aufbau und Stärkung der Persönlichkeitskompetenz sowie der sozial-emotionalen Kompetenzen
  • Verbesserung der sozialen und psychischen Handlungskonzepte, Erlernen und Aktivieren von alternativen Konfliktlösungsstrategien
  • Unterstützung bei der emotionellen und räumlichen Ablösung von der Herkunftsfamilie und der Verselbstständigung
  • Förderung der Integration in das Gemeinwesen

Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)

Im Fokus bei dieser Hilfeform steht der junge Volljährige als Einzelperson in Verbindung mit seinem Familiensystem und seinem sozialen Umfeld.

Ziele sind u.a.:

  • Förderung der Entwicklung des jungen Volljährigen
  • Aufarbeitung vorhandener Konflikte und Probleme, Aufzeigen alternativer Konfliktlösungsstrategien
  • Aufbau und Stärkung der Persönlichkeitskompetenz sowie der sozial-emotionalen Kompetenzen
  • Aufbau und Verbesserung von Entwicklungschancen
  • Unterstützung des jungen Erwachsenen und seiner Familie in der Ablösephase, Förderung der Verselbständigung
  • Bearbeitung und Überwindung devianter Verhaltensweisen
  • Unterstützung bei der Beheimatung im Gemeinwesen