Öffnungszeiten während der Notbetreuung in der Kita „Wirbelwind“ und im Kinder-Eltern-Zentrum „Sonnenhaus“
6:30 – 16 Uhr
Informationen Corona-Pandemie:
Nachweis Notbetreuung bis 31.01.2021
9. SARS-CoV-2–EindV geänd. durch 2. Verordnung vom 8.Januar 21
2. Verordnung zur Änderung der 9. Eindämmungsverordnung vom 08.01.21
Um einen Anspruch auf „Notbetreuung geltend machen zu können, müssen beide Eltern berufstätig sein, davon :
-
-
-
-
- Elternteil in einem systemrelevanten Berufsfeld gemäß der 9. Eindämmungsverordnung
- Der 2. Sorgeberechtigte muss von seinem Arbeitgeber einen Nachweis seiner persönlichen „Unabkömmlichkeit“ erbringen.
- Auf Hinweis vom Fachbereich „Bildung“ sind dennoch im Vorfeld alle Möglichkeiten einer anderweitigen Betreuung zu prüfen, um die Notbetreuung im wörtlichen Sinne , nur im Notfall in Anspruch nehmen zu müssen. Ziel: Anwesenheitszahlen in den Einrichtungen so niedrig wie möglich halten.
-
-
-
Neuigkeiten in den verschiedenen Einrichtungen finden Sie hier:
Veranstaltungen
Aktuell sind keine Veranstaltungen geplant.